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   LG Bremen, 08.02.1990 - 14 KLs 501 Js 6582/89   

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https://dejure.org/1990,4133
LG Bremen, 08.02.1990 - 14 KLs 501 Js 6582/89 (https://dejure.org/1990,4133)
LG Bremen, Entscheidung vom 08.02.1990 - 14 KLs 501 Js 6582/89 (https://dejure.org/1990,4133)
LG Bremen, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 14 KLs 501 Js 6582/89 (https://dejure.org/1990,4133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 326
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88

    Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1

    Auszug aus LG Bremen, 08.02.1990 - 14 KLs 501 Js 6582/89
    Voraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift ist aber, daß der Tatrichter die Überzeugung gewonnen hat, daß die Darstellung des Angeklagten über die Beteiligung anderer an der Tat zutrifft (BGH StV 89, 392).
  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 299/00

    Anrechnung von in Spanien erlittener Auslieferungshaft im Verhältnis eins zu drei

    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, für die Anrechnung einer in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung je nach Haftort und Haftbedingungen ein Maßstab von 1:1 (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241), 1:2 (vgl. BGH NStZ 1985, 497; Landgericht Zweibrücken NStZ 1988, 71) oder 1:3 (vgl. Landgericht Bremen StV 1992, 326; OLG Düsseldorf StV 1995, 426; Landgericht Kleve NStZ 1995, 192) in Betracht, so daß es dazu näherer Feststellungen bedurft hätte.
  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 2 Ss 812/99

    Revision: Beschränkung auf den Anrechnungsmaßstab ausländischer

    Daß andere Gerichte eine andere, den jeweiligen Angeklagten besser stellende Anrechnung als angemessen erachtet haben (für einen Maßstab 1:3 siehe z. B. OLG Düsseldorf StV 1995, 426 ; KG Kleve NStZ 1995, 193 = StV 1995, 140 ; LG Bremen StV 1992, 326 ; für einen Maßstab 1 : 2 1/2 siehe LG Köln StraFo 1999, 176), rechtfertigt revisionsrechtlich keine andere Beurteilung.
  • OLG Hamm, 25.11.1999 - 2 Ws 338/99

    Auslieferungshaft, Spanien, Anrechnungsmaßstab, Anrechnung

    Der vorliegende Fall ist - wenn überhaupt besondere Erschwernisse gegenüber deutschen Haftbedingungen anzunehmen sind - jedenfalls dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen Fall (Beschluss vom 07.03.1996 in NStZ-RR 1996, 241 = StV 1997, 84 mit einem Anrechnungsmaßstab von 1:1) vergleichbar und als wesentlich weniger schwerwiegend anzusehen als die zum Teil auch vom Beschwerdeführer angeführten Fälle (u. a. KG, Beschluss vom 20.02.1997 in NStZ-RR 1997, 350; LG Augsburg, Urteil vom 27.06.1995 in StV 1997, 81; OLG München Beschluss vom 03.09.1993 in NStE Nr. 22 zu § 51 StGB; LG Stuttgart, Urteil vom 17.07.1985 in NStZ 1986, 362 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:2 - sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.1995 in StV 1995, 426, LG Kleve, Urteil vom 21.09.1994 in NStZ 1995, 192 = StV 1995, 140; LG Bremen, Urteil vom 13.12.1991 in StV 1992, 326 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:3).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 06.02.1992 - 21 K 23/91   

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https://dejure.org/1992,10186
LG Bonn, 06.02.1992 - 21 K 23/91 (https://dejure.org/1992,10186)
LG Bonn, Entscheidung vom 06.02.1992 - 21 K 23/91 (https://dejure.org/1992,10186)
LG Bonn, Entscheidung vom 06. Februar 1992 - 21 K 23/91 (https://dejure.org/1992,10186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 326
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auszug aus LG Bonn, 06.02.1992 - 21 K 23/91
    Angesichts dieser Umstände vermochte die Kammer nicht der Auffassung zu folgen, der Richter habe es allein der Verwaltung zu überlassen, die für die Vollstreckung des Urteilsspruchs erforderlichen Einrichtungen bereitzustellen (so BGH NJW 1989, 2337 m.w.N.).
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